Mitglieder bei HILO:
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Als Lohnsteuerhilfeverein beraten und betreuen wir ausschließlich unsere Vereinsmitglieder. Im Rahmen der Mitgliedschaft sind sämtliche Steuerberatungsleistungen für Sie unentgeltlich. Sie bezahlen also nicht für jede einzelne Leistung eine Gebühr, sondern lediglich den Jahresbeitrag sowie anlässlich des Beitritts ggf. eine einmalige Aufnahmegebühr.
So einfach werden Sie Mitglied
Kommen Sie in eine unserer Beratungsstellen in Walsrode oder Dorfmark. Für die Aufnahme in den Verein benötigen wir eine von Ihnen (und ggf. Ihrem Ehe-/ Lebenspartner) unterschriebene Beitrittserklärung, sowie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses.
Mitglieder helfen Mitgliedern
Als Lohnsteuerhilfeverein gilt für uns das Steuerberatungsgesetz. Wir sind eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern, unser Vereinszweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.
Die Mitgliedschaft ist natürlich auch kündbar, und zwar jährlich zum Ende des Jahres mit einer Frist von drei Monaten; Ihre schriftliche Kündigung (Austrittserklärung) muss also spätestens am 30. September bei uns eingehen, um zum 31. Dezember wirksam zu werden. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig.
Beitragsstaffel
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags bemisst sich nach der Summer der jüngsten bis zur Fälligkeit der Beitragsschuld bekannten steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen des Mitglieds. Bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, bei denen die Zusammenveranlagung möglich ist, werden die Einnahmen beider Mitglieder zusammengerechnet. Einzubeziehen sind u.a. steuerfreie Einnahmen des § 3 EStG (z.B. Kindergeld, Rentenversicherungs-Beiträge des Arbeitgebers etc.) und alle im Rahmen des § 32 b EStG zu erfassenden Leistungen.
Steuerrechtliche Kinder, von denen mindestens ein Elternteil zahlendes Mitglied ist, bezahlen im Beitrittsjahr nur die Aufnahmegebühr, bleiben aber bei ansonsten vollwertiger Mitgliedschaft bis zum Abschluss ihrer Ausbildung beitragsfrei, sofern die eigenen Jahreseinnahmen 10.000€ nicht übersteigen.
- Im Jahr des Vereinsbeitritts wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 20,00€ erhoben. 16,81€ zzgl. 3,19€ MwSt.
- Bei einer Änderung des derzeit geltenden Mehrwertsteuersatzes von 19% ändern sich die vorstehenden Bruttobeiträge entsprechend.
Jahreseinnahmen
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Jahresbeitrag
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0 – 5.000 | 39,00 |
5.001 – 10.000 | 59,00 |
10.001 – 18.000 | 82,00 |
18.001 – 25.500 | 99,00 |
25.501 – 33.000 | 120,00 |
33.001 – 40.500 | 142,00 |
40.501 – 48.000 | 164,00 |
48.001 – 56.000 | 186,00 |
56.001 – 64.000 | 213,00 |
64.001 – 77.000 | 234,00 |
77.001 – 90.000 | 267,00 |
90.001 – 105.000 | 297,00 |
105.001 – 120.000 | 322,00 |
120.001 – 140.000 | 360,00 |
140.001 – 160.000 | 398,00 |
160.001 – 180.000 | 435,00 |
180.001 – 200.000 | 465,00 |
über 200.000 | 499,00 |
Ihre Fragen an uns
Welche Unterlagen benötige ich für eine Steuererklärung?
Bin ich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?
Haben Sie neben Lohn und Gehalt keine anderen Einkünfte (Rente, Mieteinnahmen, Unterhaltsleistungen) und haben Sie kein Kranken-/ Arbeitslosen- oder Elterngeld bezogen und haben Sie die Steuerklasse I oder IV sind Sie nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
Sind Sie verheiratet und haben Sie die Steuerklassen 3 und 5 sind Sie immer verpflichtet eine Erklärung abzugeben. Ebenso bei Einkünften aus einer zweiten Lohnsteuerbescheinigung St.-Kl. VI.
Welche Leistungen erhalte ich für meinen Mitgliedsbeitrag?
- Im Rahmen unserer Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung. Diese wird an die Finanzbehörde elektronisch übermittelt.
- Wir berechnen Ihnen die zu erwartende Erstattung oder auch Nachzahlung.
- Ihren Einkommensteuerbescheid erhalten wir zwecks Prüfung auf Richtigkeit. Nach Prüfung wird er Ihnen zugesandt.
- Sollte es notwendig sein erheben wir Einspruch bei der Finanzbehörde.
- Wir besprechen mit Ihnen die für Sie günstigste Steuerklassenkombination.
- Wir helfen Ihnen beim Kindergeld.
- Wir stellen für Sie den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und Steuerklassenwechsel.
Muss ich die Mitgliedschaft kündigen?
Ihre Mitgliedschaft muss schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens zum 30.09. eines Jahres bei uns oder unserer Hauptverwaltung vorliegen, da sich sonst die Mitgliedschaft automatisch verlängert und somit auch der nächste Beitrag zum 31.01. des Folgejahres fällig wird.
Ich bekomme eine ausländische Rente
Die Angaben über ausländische Renten gehören in die Einkommensteuererklärung. Die Besteuerung regelt meistens ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und ist deshalb unterschiedlich. Aber auch dafür sind wir der richtige Ansprechpartner.